Steuern sparen

Jetzt handeln: Steuerlast gezielt senken

Steuertipps
20.12.2024

Mit dem Jahreswechsel entfaltet das Progressionsabgeltungsgesetz seine volle Wirkung. Es bringt Entlastungen, die die kalte Progression abmildern. 2024 bestehen noch Möglichkeiten, Abgaben zu reduzieren. Welche Maßnahmen sollten noch umgesetzt werden und was hält 2025 bereit?
Geld sortiert in Kassa

Seit über 16 Jahren lag das amtliche Kilometergeld für PKW unverändert bei 42 Cent pro Kilometer. Ab dem 1. Januar 2025 steigt es auf 50 Cent an – erstmals gilt diese Regelung auch für Motorräder und (E-)Fahrräder. Besonders erfreulich: Für Fahrgemeinschaften erhöht sich das Kilometergeld für mitbeförderte Personen auf 15 Cent pro Kilometer.

Progressionsabgeltungsgesetz 2025: Änderungen im Überblick

Das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 erhöht die Tarifstufen des Einkommensteuergesetzes um jeweils 3,83 Prozent. Dadurch bleiben Einkommen bis 13.308 Euro im Jahr 2025 steuerfrei (2024: 12.816 Euro). Ein Einkommen von 70.000 Euro bringt im kommenden Jahr eine Steuerersparnis von rund 500 Euro. Auch die Absetzbeträge, etwa für Alleinverdienende, Alleinerziehende oder Pensionist*innen, steigen um fünf Prozent. Zudem erhöhen sich die steuerfreien Tages- und Nächtigungsgelder auf 30 Euro pro Tag und 17 Euro pro Nacht (2024: 26,40 Euro bzw. 15 Euro).

Steuerfreie Prämien: Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende

Unternehmen haben auch 2024 die Möglichkeit, einmalige Prämien bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei an Mitarbeitende auszuzahlen. Voraussetzung ist eine lohngestaltende Vorschrift, wie etwa eine Regelung im Kollektivvertrag. Die Begünstigung setzt außerdem voraus, dass alle Mitarbeitenden anteilig berücksichtigt werden. Eine rechtzeitige Planung der Auszahlung ist essenziell, um alle Voraussetzungen zu erfüllen.

Gewinnfreibetrag: Investitionen noch 2024 tätigen

Einkünfte aus betrieblichen Tätigkeiten eröffnen die Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag geltend zu machen. Für Gewinne bis 33.000 Euro beträgt der Grundfreibetrag 4.950 Euro. Darüber hinausgehende Gewinne können durch investitionsbedingte Freibeträge steuerlich begünstigt werden – jedoch nur, wenn die notwendigen Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter noch 2024 erfolgen. Eine frühzeitige Prüfung der Voraussetzungen hilft, alle Optionen auszuschöpfen.

Zahlungen gezielt planen

Das gezielte Vorziehen von Sonderausgaben, Betriebsausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen kann die Steuerlast für 2024 senken. Zu den möglichen Ausgaben zählen beispielsweise Spenden, Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten oder Ausgaben für medizinische Behandlungen. Für Kleinunternehmer*innen kann es außerdem sinnvoll sein, Umsätze ins Jahr 2025 zu verschieben, um von der neuen Umsatzgrenze zu profitieren.

Handwerkerbonus: Förderung für private Modernisierungen

Private Renovierungs-, Erweiterungs- oder Modernisierungsarbeiten können seit September 2024 gefördert werden. Der Handwerkerbonus beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro. Die Förderung gilt ausschließlich für Arbeitsleistungen, nicht für Materialkosten. Arbeiten müssen zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden.

Fristen einhalten: Registrierkassenprüfung und Aufbewahrungspflichten

  • Registrierkassenpflicht: Unternehmen, die der Registrierkassenpflicht unterliegen, haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, den Jahresbeleg zu erstellen. Die Überprüfung des Belegs muss spätestens bis zum 15. Februar 2025 erfolgen.
  • Aufbewahrungspflichten: Die siebenjährige Frist für Unterlagen aus 2017 endet zum Jahresende, sofern keine längeren Fristen, wie etwa bei Grundstücken, gelten.

Steuerliche Highlights

  • Kilometergeld: Ab 2025 50 Cent/km, auch für Fahrräder.
  • Progressionsabgeltung: Steuerfreibetrag steigt auf 13.308 Euro.
  • Gewinnfreibetrag: Investitionen 2024 sichern steuerliche Vorteile.
  • Handwerkerbonus: Bis zu 2.000 Euro Förderung möglich.
  • Fristen: Registrierkassenprüfung bis 15. Februar 2025.

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