Steuertipp #10

Gewinnfreibeträge nutzen!

Steuertipps
25.11.2024

Zwischen Geschenkestress, Weihnachtsfeiern und Punschstandbesuchen müssen sich Unternehmer*innen unbedingt Zeit für steuerschonende Maßnahmen nehmen – am Neujahrstag ist es zu spät.
Sandra Huber von der Huber & Huber Steuerberatung.
Am 32. Dezember ist es zu spät: Sandra Huber von der Huber & Huber Steuerberatung.

Wer Steuern sparen will, muss vieles noch im alten Jahr erledigen, mahnt Sandra Huber von der Huber & Huber Steuerberatung. Hier sind – stark verkürzt – ihre Tipps für Bilanzierer:

Gewinnfreibetrag bei Einzelunternehmen und betrieblicher Mitunternehmerschaft

DerGFB besteht aus zwei Teilfreibeträgen: dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingte Gewinnfreibetrag. Wird nicht investiert, steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften für 2024 jedenfalls der Grundfreibetrag von 15 Prozent für max. 33.000 Euro Gewinn zu (Freibetrag max. 4.950 Euro).

Übersteigt der Gewinn 33.000 Euro, kann ein investitionsbedingter Freibetrag hinzukommen. Seine Höhe hängt davon ab, wie weit der übersteigende Freibetrag durch Investitionen gedeckt ist:

  • für die nächsten 145.000 Euro Gewinn: 13 Prozent GFB
  • für die nächsten 175.000 Euro Gewinn: 7 Prozent GFB
  • für die nächsten 230.000 Euro Gewinn: 4,5 Prozent GFB
  • darüber hinaus: kein GFB (Höchstsumme GFB daher: 46.400 Euro)

Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen

Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) können Sie ab Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes geltend machen. Erfolgt diese kurzfristig bis zum 31. Dezember 2024, steht eine Halbjahres-AfA zu.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 Euro können Sie im Jahr der Anschaffung voll abschreiben. Wenn Sie die Investition für Anfang 2025 ohnehin planen, ziehen Sie sie vor!

Investitionsfreibetrag

Zusätzlich zu den Abschreibungen können Sie einen IFB in Höhe von 10 bzw. 15 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Betriebsausgabe geltend machen. Es gelten einige Voraussetzungen, u.a. eine Behaltefrist von vier Jahren. Ausgeschlossen sind Güter, die zur Deckung des GFB herangezogen wurden. Der IFB kann auch von Kapitalgesellschaften geltend gemacht werden.

Gewinnverlagerung ins Folgejahr

Im Jahresabschluss können Sie unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate), Fertigerzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen (halbfertige Arbeiten) grundsätzlich nur mit den bisher angefallenen Kosten aktivieren. Die Gewinnspanne wird erst mit der Auslieferung bzw. Fertigstellung der Arbeit realisiert. Anzahlungen werden nicht ertragswirksam eingebucht, sondern lediglich als Passivposten. Vereinbaren Sie daher wenn möglich mit Ihren Kund*innen eine Auslieferung erst nach dem Jahreswechsel und dokumentieren Sie das!

Mitarbeiter*innen-Prämien

Gewähren Sie Mitarbeitenden bis zu 3.000 Euro Prämien auf Basis einer Vorschrift im Kollektivvertrag (o.ä.), ist diese 2024 unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.